2. Bevollmächtigungs-Service (AR) für Einwegkunststoffprodukte (SUP) in Deutschland
2. Bevollmächtigungs-Service (AR) für Einwegkunststoffprodukte (SUP) in Deutschland
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Für bestimmte Einwegkunststoffprodukte gilt in allen EU Mitgliedsstaaten und auch in Deutschland eine erweiterte Herstellerverantwortung.
Folgende Produkte sind beispielsweise davon betroffen:
- To-Go-Lebensmittelbehältnisse, Getränkebecher und -behälter
- Feuchttücher
- Luftballons
- Tabakprodukte mit Filtern bzw. Filter zur Verwendung mit Tabakprodukten
Verpflichtete ausländische Hersteller, die keine Niederlassung in Deutschland haben, haben einen sogenannten „Bevollmächtigten“ mit der Erfüllung ihrer Pflichten nach dem EWKFondsG (mit Ausnahme der Registrierung und Mengenmeldung) zu beauftragen und hierzu entsprechende Angaben bei der Registrierung zu machen.
Das Servicepaket umfasst folgende Aufgaben zur Erfüllung der wesentlichen Compliance Pflichten:
- Bevollmächtigten Service laut EWKFondsG
- Übernahme der Zahlung von Gebühren an DIVID
- Zusendung unseres E-Guide zur Registrierung DIVID
Mit dem Kauf bestätigen Sie, dass Sie die hier hinterlegten allgemeinen Vertragsbedingungen gelesen haben und diese akzeptieren.

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