Beschreibung
Im Batteriegesetz (BattDG) ist das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren geregelt. Ausländische Batteriehersteller ohne deutsche Niederlassung müssen gemäß der EU-Batterieverordnung ab dem 18.08.2025 einen Bevollmächtigten (Authorized Representative / AR) in Deutschland benennen.
Batterie-Hersteller ohne deutsche Niederlassung sind dazu verpflichtet
- einen Bevollmächtigten in Deutschland benennen
- sich einem Rücknahmesystem anzuschließen, das Altbatterien zurücknimmt und im Namen des Herstellers fachgerecht entsorgt
- die in Verkehr gebrachte Warenmenge an das Rücknahmesystem zu melden
- Endnutzer auf die korrekte Entsorgung hinzuweisen
- Batterien gemäß gesetzlicher Vorschriften zu kennzeichnen.
Wir unterstützen Sie bei Ihren Verpflichtungen!
Über unser Service-Paket bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:
- Registrierung des Vertragspartners.
- Erfüllung der gesetzlichen Pflichten als Bevollmächtigter gemäß EU-Batterieverordnung
- Flächendeckende Rücknahme und Verwertung von Geräte-Altbatterien.
- Unterstützung bei der Wahrnehmung von Informations- und Hinweispflichten.
- Erstellung der für die Erfolgskontrolle notwendigen Dokumentation und Übermittlung der Dokumentation an das Umweltbundesamt.
Unser Angebot für den Leistungsbereich BattDG gilt für Kunden, die in einem Jahr max. folgende Mengen in Verkehr bringen:
- eine Marke (bei weiteren Marken sind diese über den Shop nachzubuchen)
- bis zu 1 t Gerätebatterien und 250.000 Stück Knopfzellen pro Kalenderjahr
Mit dem Kauf bestätigen Sie, dass Sie die hinterlegten allgemeinen Vertragsbedingungen im Bereich Dokumente & Downsloads gelesen haben, diese akzeptieren und uns die Bevollmächtigung erteilen.
Der Preis gilt pro Kalenderjahr.
