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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zur Nutzung des Onlineportals Click & Comply des Betreibers Landbell GmbH

Stand Juli 2026

Die Landbell GmbH („Landbell“) betreibt in der Bundesrepublik Deutschland ein privatwirtschaftliches System für die Erfassung von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen. Die Leistungen von Landbell werden auf Basis eigenständiger Verträge erbracht. Dies geschieht nach Maßgabe der nachstehenden Bedingungen:

 

1.      Nutzungsberechtigung

Der Nutzer[1] kann das Landbell Onlineportal click-and-comply.com nur nutzen, wenn er sein Einverständnis zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) ausdrücklich bestätigt hat. Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil des mit dem Nutzer abgeschlossenen Vertrages. Diese AGB sind unter https://landbell.de/wp-content/uploads/2026/07/260721_AGB_landbell.xml dauerhaft in einem leicht zugänglichen und maschinenlesbaren Format öffentlich abrufbar und können dort eingesehen und gespeichert werden.

 

2.      Nutzungsumfang

Das Onlineportal Landbell Click-and-Comply.com steht ausschließlich gewerblichen Herstellern und Vertreibern bzw. Inverkehrsetzern zur Verfügung und ist ausschließlich darauf ausgerichtet, damit im Zusammenhang stehende Angaben zu verarbeiten sowie den Zahlungsverkehr im Zusammenhang mit einem abgeschlossenen Vertrag abzuwickeln.

 

3.      Nutzungsbeschränkungen; Melde- und Abhilfeverfahren; internes Beschwerdemanagementsystem

 

3.1       Freiwillige Untersuchungen

Landbell ist nicht verpflichtet, die von den Nutzern übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder aktiv nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hindeuten. Gleichwohl ist Landbell berechtigt, auf Eigeninitiative freiwillige Überprüfungen zur Erkennung und Feststellung von rechtswidrigen oder unvereinbaren Inhalten zu treffen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

 

3.2       Meldeverfahren

3.2.1      Personen oder Einrichtungen können Landbell das Vorhandensein von Informationen in ihren Diensten melden, die sie als rechtswidrige Inhalte ansehen. Die Meldung erfolgt über das im Portal bereitgestellte elektronische Formular.

3.2.2      Vertrauenswürdigen Hinweisgebern, denen ein entsprechender Status vom Koordinator für digitale Dienste des für sie zuständigen Mitgliedstaates zuerkannt worden ist, stehen die jeweiligen Meldemöglichkeiten nach Ziffer 3.2.1 ebenfalls zur Verfügung. Die Meldungen von vertrauenswürdigen Hinweisgebern werden grundsätzlich vorrangig behandelt, unverzüglich bearbeitet und einer Entscheidung zugeführt.

 

3.3       Maßnahmen zur Beschränkung

3.3.1      Landbell setzt verschiedene Verfahren und Werkzeuge zur Identifizierung, Überprüfung und Moderation der Inhalte ein. Dies kann, abhängig vom Einzelfall, eine menschliche Überprüfung, eine automatisierte Überprüfung oder eine Kombination aus menschlicher und automatisierter Überprüfung beinhalten. Landbell weist den Nutzer auf den Einsatz automatisierter Mittel bei der Entscheidung hin.

3.3.2      Landbell kann folgende Maßnahmen ergreifen, wenn die Prüfung eine Verletzung gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese AGB ergibt:

a)    Ausspruch einer Verwarnung;

b)    Löschen von Angeboten oder sonstigen Inhalten;

c)    Aufforderung zur Korrektur oder Ergänzung fehlerhafter oder unvollständiger Angaben unter Setzung einer angemessenen Frist;

d)    Vorübergehende Sperrung einzelner Portalfunktionen;

e)    Vorübergehende Sperrung des Nutzerkontos (Accounts);

f)      Außerordentliche Kündigung des Vertrages nach Maßgabe von Ziffer 8 dieser AGB.

3.3.3      Vor einer vorläufigen oder endgültigen Sperrung wegen Einstellung offensichtlich rechtswidriger Inhalte spricht Landbell eine Warnung an den betreffenden Nutzer aus, soweit dies dem Zweck der Sperrung nicht entgegensteht.

3.3.4      Die Wahl der Maßnahme richtet sich nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Landbell handelt bei der Anwendung und Durchsetzung von Beschränkungen sorgfältig, objektiv und verhältnismäßig und berücksichtigt dabei die Rechte und berechtigten Interessen sowie die Grundrechte des Nutzers angemessen. Landbell begründet die Beschränkung ausführlich.

3.3.5      Der von der Beschränkung betroffenen Person stehen die folgenden Rechtsbehelfe offen:

a)    das interne Beschwerdeverfahren;

b)    die Möglichkeit der Anrufung einer für den Nutzer kostenlosen zertifizierten außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle;

c)    der ordentliche Rechtsweg.

 

3.4       Internes Beschwerdeverfahren

3.4.1      Nutzer einschließlich meldender Personen oder Einrichtungen, die Maßnahmen von Landbell im Zusammenhang mit der Überprüfung oder Beschränkung von Angaben als unzutreffend oder unverhältnismäßig erachten, können sich innerhalb von sechs Monaten ab Zugang der Entscheidungsmitteilung kostenlos über dieses Kontaktformular an Landbell wenden.

3.4.2      Landbell prüft eingehende Beschwerden zeitnah, diskriminierungsfrei, sorgfältig und frei von Willkür. Die Bearbeitung erfolgt unter der Aufsicht angemessen qualifizierten Personals und nicht allein mit automatisierten Mitteln. Die Entscheidung über die Beschwerde wird dem Nutzer unverzüglich in Textform mitgeteilt.

3.4.3      Enthält die Beschwerde ausreichende Gründe für die Annahme, dass die angefochtene Maßnahme unbegründet war, macht Landbell die Maßnahme unverzüglich rückgängig.

 

3.5       Außergerichtliche Streitbeilegung

Der Nutzer hat das Recht, zur Beilegung von Streitigkeiten über Entscheidungen nach Ziffern 3.2 und 3.4 eine zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle anzurufen. Die Liste der vom Koordinator für digitale Dienste zertifizierten Stellen ist öffentlich einsehbar unter: https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/dsa-out-court-dispute-settlement.

 

3.6       Schutz vor missbräuchlicher Verwendung

3.6.1    Landbell setzt die Erbringung ihrer Dienste für Nutzer, die häufig und offensichtlich rechtswidrige Inhalte bereitstellen, für einen angemessenen Zeitraum nach vorheriger Warnung aus.

3.6.2    Landbell kann die Bearbeitung von Meldungen und Beschwerden sowie die Erbringung ihrer Dienste für Nutzer, die häufig und offensichtlich unbegründete Meldungen oder Beschwerden einreichen, für einen angemessenen Zeitraum nach vorheriger Warnung aussetzen.

3.6.3    Bei der Entscheidung über eine Aussetzung nach Abs. 1 und 2 beurteilt Landbell jeden Einzelfall zeitnah, sorgfältig und objektiv. Landbell berücksichtigt dabei insbesondere:

a)    die absolute Anzahl der offensichtlich rechtswidrigen Inhalte bzw. der offensichtlich unbegründeten Meldungen oder Beschwerden innerhalb eines bestimmten Zeitraums;

b)    deren relativen Anteil an der Gesamtzahl der bereitgestellten Inhalte, eingereichten Meldungen oder Beschwerden innerhalb desselben Zeitraums;

c)    die Schwere des Missbrauchs, einschließlich der Art der rechtswidrigen Inhalte und ihrer Auswirkungen;

d)    die erkennbaren Absichten des Nutzers, der meldenden Person oder des Beschwerdeführers.

 

4.      Änderungen dieser AGB

4.1      Landbell behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Über wesentliche Änderungen wird der Nutzer mindestens vier Wochen vor deren Inkrafttreten informiert. Die Änderungsmitteilung enthält einen Hinweis auf die geänderten Regelungen sowie das Datum des Inkrafttretens. Bei wesentlichen Änderungen informiert Landbell den Nutzer im Voraus besonders über sein Recht auf Ablehnung der Änderung, die Frist hierfür und die Folgen der Versäumung dieser Frist sowie sein Kündigungsrecht.

4.2      Die dem Nutzer angebotene Änderung tritt bei wesentlichen Änderungen nur in Kraft, wenn der Nutzer zustimmt. Wesentlich sind solche Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung erheblich zum Nachteil des Nutzers verschieben oder dem Abschluss eines völlig neuen Vertrags gleichkommen würden. Änderungen, die erfolgen, um die AGB an eine geänderte Gesetzeslage oder eine höchstrichterliche Rechtsprechung anzupassen, stellen keine wesentlichen Änderungen dar.

4.3      Bei nicht wesentlichen Änderungen gilt die Zustimmung des Nutzers als erteilt, wenn er die Änderung nicht vor dem vorgeschlagenen Datum des Inkrafttretens gegenüber Landbell in Textform (z.B. per E-Mail) abgelehnt hat. Bei solchen Änderungen informiert Landbell den Nutzer in der Änderungs-Mitteilung im Voraus besonders über das Recht auf Ablehnung der Änderung, die Frist hierfür und die Folgen der Versäumung dieser Frist.

 

5.      Technische Störungen / Haftung von Landbell als Betreiber

5.1      Landbell haftet unbeschränkt für jede vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung von Schäden durch einen ihrer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen. Im Übrigen haftet Landbell für Schäden nur bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten und beschränkt auf typischerweise vorhersehbaren Schaden.

5.2      Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Parteien stimmen überein, dass der typischerweise vorhersehbare Schaden bei Sach- und sonstigen Vermögensschäden maximal 10 Mio. EUR beträgt. Eine weitergehende Haftung von Landbell ist ausgeschlossen.

 

6.      Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Nutzung des Onlineportals erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzerklärung, die unter https://click-and-comply.com/page/page.privacyPolicy.pagelet2-Page dauerhaft abrufbar ist.

 

7.      Angebot und Vertragsschluss

7.1      Eine Bestellung und Zahlung des Kunden, die als verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages einzuordnen ist, kann Landbell innerhalb von einer Woche durch Übersenden einer Bestätigung annehmen. Die Bestätigung wird in der Regel umgehend per E-Mail versendet.

7.2      Sollte das Angebot zum Abschluss eines Vertrages von Landbell ausnahmsweise nicht angenommen werden, wird dies per E-Mail mitgeteilt und es erfolgt die Erstattung der geleisteten Zahlung umgehend.

7.3      Landbells Angebote sind vor Vertragsschluss freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass Landbell diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet hat.

 

8.      Recht von Landbell zur außerordentlichen Kündigung

Unbeschadet der Regelungen zur Vertragslaufzeit und zur Kündigung der jeweiligen Verträge haben beide Parteien das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund. Für Landbell ist ein wichtiger Grund insbesondere, ohne hierauf beschränkt zu sein:

8.1    Zahlungsverzug des Vertragspartners um mehr als vier Wochen, wenn zuvor eine schriftliche Abmahnung mit Fristsetzung erfolgte und diese fruchtlos geblieben ist;

8.2    Falsche Angaben des Vertragspartners im Rahmen der Angabe der geplanten zu beteiligenden Verpackungen und/oder der Jahresabschlussmeldung (§ 2 Abs. 2 des Vertrages), die nicht unerhebliche Auswirkungen auf seine Zahlungsverpflichtungen haben;

8.3    Zahlungseinstellung des Vertragspartners;

8.4    Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vertragspartners oder dessen Eröffnung oder Einstellung eines solchen Verfahrens mangels Masse.

 

9.      Beendigung ohne Kündigung aus sonstigen Gründen

9.1    Der Nutzer ist verpflichtet, die im Rahmen der Registrierung auf dem Onlineportal Click-and-Comply.com angegebenen Nutzerdaten fortlaufend aktuell zu halten.

9.2    Ist eine elektronische und/oder postalische Erreichbarkeit des Nutzers nicht mehr gegeben, endet dieser Vertrag, ohne dass es einer gesonderten Kündigung durch Landbell bedarf.

9.3    Stellt Landbell fest, dass eine solche Erreichbarkeit nicht mehr gewährleistet ist, wird der Nutzer zunächst unter den zuletzt bekannten Kontaktdaten hierüber informiert. Ihm ist eine angemessene Frist zur Aktualisierung seiner Kontaktdaten einzuräumen.

9.4    Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Aktualisierung der Kontaktdaten, ist Landbell berechtigt, den Nutzer von der weiteren Nutzung des Onlineportals auszuschließen.

 

10.    Geltung der Bestimmungen des Vertrages

Im Übrigen gelten jeweils die Bestimmungen des zwischen Landbell und dem Kunden geschlossenen Vertrages.

 

11.    Allgemeine Bestimmungen

Abweichenden Bedingungen des Nutzers wird hiermit widersprochen. Diese werden von Landbell nur anerkannt, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

 

12.    Rechtswahl und Gerichtsstand

12.1     Diese AGB sowie alle aus der Nutzung des Portals entstehenden Rechtsbeziehungen zwischen Landbell und dem Nutzer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen.

12.2     Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und der Nutzung des Portals ist Mainz. Landbell ist darüber hinaus berechtigt, den Nutzer an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

 

13.    Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen dieser AGB tritt das Gesetzesrecht. Sofern solches Gesetzesrecht im jeweiligen Fall nicht zur Verfügung steht (Regelungslücke) oder zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, werden die Parteien in Verhandlungen darüber eintreten, anstelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahekommt.



[1] Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.