Beschreibung
Im Batteriegesetz (BattG) ist das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren geregelt. Ausländische Batteriehersteller ohne deutsche Niederlassung müssen gemäß der EU-Batterieverordnung ab dem 18.08.2025 einen Bevollmächtigten (Authorized Representative / AR) in Deutschland benennen.
Batterie-Hersteller ohne deutsche Niederlassung sind dazu verpflichtet
- einen Bevollmächtigten in Deutschland benennen
- sich einem Rücknahmesystem anzuschließen, das Altbatterien zurücknimmt und im Namen des Herstellers fachgerecht entsorgt
- die in Verkehr gebrachte Warenmenge an das Rücknahmesystem zu melden
- Endnutzer auf die korrekte Entsorgung hinzuweisen
- Batterien gemäß gesetzlicher Vorschriften zu kennzeichnen.
Wir unterstützen Sie bei Ihren Verpflichtungen!
Über unser Service-Paket bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:
- Registrierung des Vertragspartners.
- Erfüllung der gesetzlichen Pflichten als Bevollmächtigter gemäß EU-Batterieverordnung
- Flächendeckende Rücknahme und Verwertung von Geräte-Altbatterien.
- Unterstützung bei der Wahrnehmung von Informations- und Hinweispflichten.
- Erstellung der für die Erfolgskontrolle notwendigen Dokumentation und Übermittlung der Dokumentation an das Umweltbundesamt.
Dieses Click&Comply Angebot für den Leistungsbereich BattG enthält die Registrierung einer Marke.
Mit dem Kauf bestätigen Sie, dass Sie die hinterlegten allgemeinen Vertragsbedingungen im Bereich Dokumente & Downsloads gelesen haben, diese akzeptieren und uns die Bevollmächtigung erteilen.
Der Preis gilt pro Kalenderjahr.
