Batterien

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Batterien FAQs

Was ist die grs?

Die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien wurde von Batterieherstellern und dem Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) gegründet und übernahm seit dem Inkrafttreten der Batterieverordnung 1998 in Deutschland die unentgeltliche Batterierücknahme und -entsorgung. Das gemeinnützige Unternehmen war bis Januar 2020 das vom Bundesumweltministerium festgestellte gemeinsame Rücknahmesystem für Gerätebatterien. Seit dem 6. Januar 2020 ist GRS ein herstellerstellereigenes Rücknahmesystem. Es gibt daneben noch weitere Batterie-Rücknahmesysteme.

Seit der Novellierung des Batteriegesetzes am 01.01.2021 ist die stiftung elektro-altgeräte-register (stiftung ear) zuständig für die Registrierung der Hersteller von Batterien.

Warum müssen Batterien recycelt werden?

Batterien und Akkus enthalten wertvolle Rohstoffe, mitunter aber auch gefährliche Stoffe, die der Umwelt schaden können. Um dies zu verhindern und Sekundärrohstoffe wiedergewinnen zu können, müssen alte und defekte Batterien getrennt entsorgt werden. Von den hierfür vorgesehenen Rücknahmestellen im Handel, in Kommunen und im Gewerbe werden die Batterien zunächst einer Sortierung und dann dem Recycling zugeführt. 

Welche Verpflichtungen haben Hersteller?

Seit der Novellierung des Batteriegesetzes ist die stiftung elektro-altgeräte-register (stiftung ear) zuständig für die Registrierung der Hersteller von Batterien. Batteriehersteller müssen sich seit diesem Zeitpunkt, bevor sie Batterien in Verkehr bringen, mit der Marke und der jeweiligen Batterieart bei der stiftung ear registrieren lassen. Das Batteriegesetz verpflichtet Hersteller von Gerätebatterien, sich einem flächendeckenden Batterierücknahmesystem anzuschließen und darüber die fachgerechte und umweltverträgliche Sammlung und Verwertung von Altbatterien auf Kosten der Hersteller zu organisieren.

Weiterhin verpflichtet das Batteriegesetz öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Recyclingbetriebe für Elektroaltgeräte und Vertreiber von Gerätebatterien, diese kostenlos zu sammeln und einem Rücknahmesystem zur Verfügung zu stellen.

Das Batteriegesetz (BattG) sieht vor, dass Gerätebatterien nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen. Grund hierfür ist einerseits, dass Batterien wichtige Rohstoffe wie beispielsweise Metalle enthalten, die recycelt und wiederverwertet werden können.

Darüber hinaus enthalten einige Gerätebatterien besondere Schadstoffe wie Quecksilber, Blei oder auch Cadmium, die gesundheitsschädigend für Menschen und Tiere sowie belastend für unsere Umwelt und Natur sind.

Welche Aufgaben übernehmen Batterierücknahmesysteme?

Wer Gerätebatterien herstellt oder importiert, separat oder als Bestandteil oder Beilage von Produkten, muss sich in Deutschland an einem Gerätebatterie-Rücknahmesystem beteiligen. Derartige Systeme benötigen eine Genehmigung der obersten Landesbehörde, welche dann bundesweit gilt.

Wie hilft mir Click & Comply mir bei der Batterierücknahme helfen?

Wir bieten Ihnen folgende Leistungen an:

  • Registrierung des Vertragspartners.
  • Flächendeckende Angebote zur unentgeltlichen Abholung von Geräte-Altbatterien.
  • Flächendeckende Rücknahme von Geräte-Altbatterien.
  • Bereitstellung von geeigneten Transportbehältern.
  • Abholung von bereitgestellten Geräte-Altbatterien.
  • Verwertung bzw. Beseitigung abgeholter Geräte-Altbatterien.
  • Rücknahme und Verwertung von Industriebatterien.
  • Wahrnehmung von Informations- und Hinweispflichten.
  • Erstellung der für die Erfolgskontrolle notwendigen Dokumentation und Übermittlung der Dokumentation an das Umweltbundesamt.

Batterien

Ziel der EU-Batterierichtlinie (EU-BattRL) ist es, für besseren Umweltschutz zu sorgen und die mehrfache Nutzung der Energieträger zu fördern. Hersteller und Importeure sind dazu verpflichtet, ihre Ware zurück zu nehmen, für die sichere Entsorgung der Gefahrenstoffe durch entsprechende Behandlungstechnik zu sorgen und die in Verkehr gebrachte Warenmenge zu melden, um Produkte auf dem deutschen oder internationalen Markt vertreiben zu können.

Weitere Informationen zu den EPR-Richtlinien für Deutschland, Österreich und Frankreich finden Sie hier