Wer gilt als Hersteller im Sinne des ElektroG oder BattG?

Wenn Sie erstmalig Elektro(nik)geräte und/oder Batterien in Deutschland
anbieten oder in Verkehr bringen, gelten Sie womöglich als Hersteller und haben
weitere Pflichten im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung.

Als Hersteller im Sinne des Elektrogesetzes (ElektroG) und des
Batteriegesetzes gelten Sie, wenn Sie:

  • als natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft
  • unabhängig von der Verkaufsmethode einschließlich Fernabssatz,
  • Elektro(nik)geräte und Batterien unter Ihrem Namen oder Ihrer Marke herstellen oder herstellen lassen und
  • innerhalb Deutschlands anbieten und/oder in Verkehr bringen. 

Außerdem gelten Sie als Hersteller, wenn Sie Elektro(nik)geräte anderer
Marken und Hersteller aus dem Ausland einkaufen und diese erstmals in
Deutschland anbieten und in Verkehr bringen.

Was gilt als Elektro(nik)gerät oder Gerätebatterie?

Wenn Sie nicht sicher sind, ob es sich bei den von Ihnen in Verkehr
gebrachten Geräten um Elektro(nik)geräte oder Gerätebatterien handelt, hilft folgende Definition:

1. Definition Elektro- und Elektronikgeräte gem. ElektroG:

 stiftung-ear.de/de/themen/elektrog/hersteller-bv/anwendungsbereich

2. Definition Gerätebatterien lt. Batteriegesetz

stiftung-ear.de/de/themen/battg/hersteller-bv/batteriearten

Zum leichteren Verständnis finden Sie hier ein paar Beispiele zu
Geräten, bei denen häufig nicht offensichtlich ist, dass es Elektro(nik)geräte
sein können:

  • Schuhe, Schmuck oder Bekleidung mit LED-Beleuchtung
  • Tierhalsbänder mit LED-Beleuchtung
  • Armbanduhren mit Batterie
  • USB-Sticks
  • Spielzeugautos mit Sirenenton und/oder Blaulicht
  • Kinderbücher mit Geräuschen (z.B. Tier-/ Baustellengeräusche)

Vielfach beziehen Elektro(nik)geräte ihren Strom über eingelegte oder
eingebaute Batterien, oder über USB-Anschlüsse, wie an den o. g. Beispielen
ersichtlich wird. Es müssen also nicht zwangsläufig Stromkabel bei den Geräten
liegen oder damit verbunden sein. 

Wenn Sie Hersteller von batteriebetrieben Geräten sind, können die enthaltenen
Batterien ebenfalls einer Registrierungspflicht unterfallen. Ob Sie für die
Batterien als Hersteller gelten, ergibt sich aus der gleichen
Herstellerdefinition wie es bei Elektro(nik)geräten der Fall ist.

Zur Klärung können Sie auch bei Ihren Bezugsquellen nachfragen, ob
diese sich als Hersteller der von Ihnen vertriebenen Elektro(nik)geräte und
Gerätebatterien bei der zuständigen Behörde stiftung ear® registriert haben.

Als Nachweis für die Registrierung von Elektro(nik)geräten gilt die
sogenannte, achtstellige WEEE-Registrierungsnummer. Die Registrierung von
Gerätebatterien wird durch die ebenfalls achtstellige Batterie-Registrierungsnummer
nachgewiesen. Unter beiden Nummern kann im öffentlich einsehbaren Verzeichnis
der stiftung ear® geprüft werden, ob ein Hersteller für Elektro(nik)geräte
und/oder Batterien registriert ist:

Hat Ihre Bezugsquelle die an Sie verkauften Geräte oder Batterien nicht
registriert, sollten Sie schnell handeln und sich unverzüglich als Hersteller registrieren.

  • Elektroaltgeräte

    Hier geht es direkt zu unseren Produkten und Services für Ihre Elektroaltgeräte-Verpflichtungen.

  • Batterien

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  • Kombi-Pakete

    Sie bringen Elektro(nik)geräte und Batterien in Umlauf. Dann kommen Sie hier zu unseren Komib-Paketen.