Frankreich - Meldepflichten (1 Bericht/Jahr) für Möbel
Frankreich - Meldepflichten (1 Bericht/Jahr) für Möbel
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die Meldung der in Verkehr gebrachten Mengen (1 Bericht in 12 Monaten)
ACHTUNG: Wenn das von Ihnen auf den Markt gebrachte Volumen mehr als 500.000 € netto pro Jahr beträgt, sind Sie verpflichtet, vierteljährlich (4 Mal) Bericht zu erstatten. Das entsprechende Produkt finden Sie hier.
Wenn Sie Neukunde sind, ist die Voraussetzung für den Kauf eine erteilte Bevollmächtigung, die Sie hier erwerben können.
Mit dem Kauf bestätigen Sie, dass Sie die hier hinterlegten allgemeinen Vertragsbedingungen gelesen haben, diese akzeptieren und dass uns eine gültige Bevollmächtigung vorliegt.
Weitere Informationen zu den EPR-Richtlinien für Frankreich finden Sie hier.
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