Transportverpackungs-Service für Hersteller und in Verkehrbringer, mit Niederlassung in Deutschland
Transportverpackungs-Service für Hersteller und in Verkehrbringer, mit Niederlassung in Deutschland
Die Rücknahmelösung für Ihre Transportabfälle aus einer Hand
In § 15 Verpackungsgesetz (VerpackG) ist die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Transportverpackungen geregelt.
Hersteller und in der Lieferkette nachfolgende Vertreiber von z.B. Transportverpackungen, sind nach dem VerpackG verpflichtet, gebrauchte, restentleerte Verpackungen der gleichen Art, Form und Größe wie die von ihnen in Verkehr gebrachten am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückzunehmen.
Registrierungspflicht: Hersteller von Verpackungen – auch von Transportverpackungen, sind nach § 7 VerpackG registrierungspflichtig (im Verpackungsregister).
Informationspflicht: Letztvertreiber von Transportverpackungen müssen Endverbraucher in angemessener Art und Weise über die Rückgabemöglichkeit und deren Sinn und Zweck informieren.
Verwertungspflicht: Hersteller und in der Lieferkette nachfolgende Vertreiber von Transportverpackungen sind verpflichtet, diese nach der Rücknahme einer Wiederverwendung oder einer Verwertung nach dem VerpackG zuzuführen.
Dokumentationspflicht: Die Rücknahme und Verwertung von Transportverpackungen sind jährlich bis zum 15. Mai des Folgejahres in nachprüfbarer Form, aufgeschlüsselt nach Materialart und Masse, zu dokumentieren.
Nachweispflicht: Über die Erfüllung der Rücknahme- und Verwertungsanforderungen ist Nachweis zu führen und der zuständigen Landesbehörde auf Verlangen vorzulegen.
Selbstorganisationspflicht: Hersteller und in der Lieferkette nachfolgende Vertreiber von nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen sind verpflichtet, geeignete Mechanismen zur Selbstkontrolle der Rücknahme und Verwertung der Transportverpackungen einzurichten.
Vorhalten finanzieller und organisatorischer Mittel: Hersteller und in der Lieferkette nachfolgende Vertreiber von nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen haben zur Bewertung Ihrer Finanzverwaltung geeignete Mechanismen zur Selbstkontrolle einzurichten.
Was ist eine Transport- oder Versandverpackung, klicken Sie hier?
Wir unterstützen Sie bei Ihren Verpflichtungen!
Über unser Servicepaket bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:
- Flächendeckende Rücknahme Ihrer Transportverpackungen gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VerpackG sowie ordnungsgemäße Verwertung nach § 16 VerpackG
- Nutzung eines von Landbell betriebenen landesweiten Netzwerks von Entsorgungspartnern und Beauftragung dieser durch uns und im Namen des Herstellers
- Abholungen der Transportverpackungen nach Beauftragung durch die Anfallstelle/Hersteller
- Avisierung der Abholung über Abholauftragsbeleg
- Einmalige Mindestgebühr pro Jahr
- Abrechnung der Entsorgungskosten pro Sammelauftrag nach tatsächlichem Aufwand mit bestmöglichem Preis-/Leistungsverhältnis zzgl. einer Provision
- Vorteil: außer Verwaltungsgebühr keine Fixkosten. Direkter Zusammenhang zwischen erbrachter Leistung und Rechnungsbetrag.
Unser Click&Comply Angebot gilt für Kunden, die jedes Jahr ihre Transportverpackungen in Verkehr bringen und diese zurücknehmen und einer Verwertung zuführen müssen.
Mit dem Kauf bestätigen Sie, dass Sie die hier hinterlegten allgemeinen Vertragsbedingungen gelesen haben, diese akzeptieren und uns die Bevollmächtigung erteilen.
Die Grundgebühr gilt pro Vertragsjahr. Für das Folgejahr erhalten Sie eine separate Rechnung im entsprechenden Leistungszeitraum.
Verpackungslizenzierung mit dem Landbell EASyShop
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