VE-Service (Vollständigkeitserklärung) durch einen zugelassenen Prüfer der ZSVR (§11 VerpackG)
VE-Service (Vollständigkeitserklärung) durch einen zugelassenen Prüfer der ZSVR (§11 VerpackG)
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Unternehmen mit hohen Verpackungsmengen müssen jährlich bis zum 15. Mai eine testierte Vollständigkeitserklärung für das Vorjahr abgeben. Die Prüfung muss durch einen bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registrierten Prüfer erfolgen. Fällt der Stichtag auf ein Wochenende oder einen gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich die Abgabefrist auf den nächstfolgenden Werktag. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich.
Die Grenzwerte für eine Prüfung liegen bei:
≥ 80.000 kg Glas und/oder
≥ 50.000 kg Papier/Pappe/Karton und/oder
≥ 30.000 kg Leichtverpackungen (Summe aus Verpackungen aus Eisenmetallen, Aluminium, Kunststoff, Getränkekarton oder sonstigen Verbundverpackungen)
Die Dienstleistung umfasst die Prüfungsbestätigung und den Prüfungsbericht des bestellten Wirtschaftsprüfers.*
Nach der Beauftragung, werden wir uns mit Ihnen schnellstmöglich in Verbindung setzen und die Durchführung in Zusammenarbeit mit Ihnen planen.
Die Umweltbehörden können gemäß § 36 Abs. 2 VerpackG hohe Bußgelder von bis zu 100.000,000 € pro Fall verhängen. Weitere Informationen finden Sie HIER.
* Reisekosten durch den Prüfer sind exklusive und können gesondert nach Zeit und Aufwand in Rechnung gestellt werden.

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